Feuerwerkskörper – was ist denn eigentlich erlaubt? (Das Silvester-Dossier 2/4)

Dieser Artikel gehört zum vierteiligen Silvester-/Feuerwerks-Dossier, das wir zusammen gestellt haben. Unser Kinderheim KIDZ Shelter befindet sich im südindischen Sivakasi, der Welthauptstadt der Feuerwerksproduktion.

Was sind „Böller“ und warum eigentlich ein Silvesterfeuerwerk?

Unter Feuerwerkskörper werden im Allgemeinen alle pyrotechnischen Gegenstände bezeichnet, die für Feuerwerke verwendet werden. Im Sprachgebrauch ist häufig auch von „Böllern“ oder „Knallern“ die Rede. Vor allem zum Jahreswechsel, also in der Silvesternacht ist das Abfeuern von Feuerwerken weltweit verbreitet. So sollen böse Geister vertrieben werden und dem neuen Jahr einen feierlichen Empfang bereitet werden.

Welche Knaller dürfen überhaupt abgefeuert werden?

Feuerwerkskörper werden seit 2007 nach einer einheitlichen Richtlinie des Europäischen Parlamentes nach vier Kategorien eingeteilt. Vereinfacht gesagt sind in Deutschland nur Kategorien F1 und F2 nach der Richtlinie 2007/23/EG erlaubt. F1 sind Feuerwerkskörper, die ganzjährig erlaubt sind – dazu zählen zum Beispiel die meisten Knallfrösche. An den letzten drei Werktagen im Kalenderjahr dürfen Feuerwerkskörper, Knaller und Böller der Kategorie F2 gekauft werden.

Ob Feuerwerkskörper 2021 wirklich in den Geschäften stehen, ist jedoch noch offen. Immer mehr Einzelhändler entscheiden sich schon vor der Corona Pandemie 2019, auf Knaller und Böller zu verzichten. Mehrere Edeka Geschäfte und Baumärkte in Schleswig-Holstein hatten mitgeteilt, keine Silvesterprodukte zu verkaufen. Die Corona Krise verschärft die Diskussionen rund um das Silvesterfest und die Böllerei. Verschiedene Einzelhandelsketten hatten schon 2020 angekündigt, keine Böller zu verkaufen.

Sind die Produkte jedoch erhältlich und gekauft, dürfen sie aber ausschließlich am Silvestertag und am Neujahrstag abgefeuert werden. Dies gilt prinzipiell nur für volljährige Personen und kann durch einzelne Gemeinden und Städte individuell geregelt/eingeschränkt werden, zum Beispiel wie 2019 in der Innenstadt von Esslingen am Neckar um die dortigen Fachwerkhäuser zu schützen.

Feuerwerk an der Hamburger Außenalster
Feuerwerk an der Hamburger Außenalster

Und wie ist das mit dem Verbot?

Letztes Jahr wurde eine Maßnahme diskutiert, die 31 Städte in Deutschland betreffen soll. Die Deutsche Umwelthilfe hatte 2019 ein entsprechendes Verbot beantragt und verwies auf die ohnehin schon hohe Feinstaubbelastung in diesen Städten.

Dublin, Amsterdam, Brüssel, Luxemburg oder Paris waren 2019 schon Vorreiter, in diesen Städten waren private Feuerwerke verboten. Hier gibt es eine Abbildung von Statista dazu – eine deutsche Stadt zählt in dieser Grafik noch nicht dazu. Aber 2019 gab es in vielen deutschen Städten auch Bezirke und Gebiete, in denen das Böllern untersagt war.

Gegen Jahresende hatten dann mehrere Städte beschlossen, Feuerwerke zumindest teilweise zu verbieten. Beispielsweise seien hier München, Dortmund, Hamburg, Köln und Berlin genannt. In den Innenstädten von Konstanz und Villingen-Schwenningen herrschte sogar ein Komplettverbot. Eine Übersicht gibt es hier.

Die Corona Krise 2020 und 2021 verschärft nun die Diskussionen für komplette Verbote. Hamburg kündigte beispielsweise an, besonders strenge Regeln aufstellen zu wollen. Jedoch wird es in Deutschland vermutlich kein generelles Verbot geben, wie zum Beispiel in den Niederlanden.

Die Verbote werden – auch schon vor Corona – sehr polarisierend diskutiert. Grob gesagt sind zwei Lager zu beobachten. Während die Einen die Verbote mit Hinblick auf vor allem die Feinstaubbelastung, den Müll und den Tierschutz begrüßen, möchte sich die Gegengruppe nicht die Freiheit nehmen lassen, „zumindest an Silvester“ einmal zu böllern.

2018 hat das Marktforschungsinstitut YouGov eine Studie veröffentlicht, die die zeigt, dass die große Mehrheit der Deutschen den Böllern zumindest kritisch gegenübersteht. Demnach geben 86% der Befragten an, Silvesterknaller würden zu viel Müll verursachen, 61% sprechen sich über ein Verbot in Innenstädten aus und 43% würden sich für ein generelles Verbot aussprechen. Dass das Thema polarisiert, liegt auf der Hand, den 56% stimmen der Aussage zu „Einmal im Jahr sollte Böllern einfach erlaubt sein“.  

Einer YouGov Befragung Ende November 2020 zufolge befürworten 64% ein Verbot von Feuerwerkskörpern – vor dem Hintergrund der durch Covid 19 belasteten Krankenhäusern. Nur 25% (!) lehnen ein solches Verbot ab!

Einstellung der Deutschen  zum Böllerverbot an Silvester 2020
Einstellung der Deutschen zum Böllerverbot an Silvester 2020

Mehr zum Thema Daten und Fakten und Einstellungen rund um Silvester und Feuerwerken im dritten Teil unseres Dossiers.

> zu Teil 3/4 des Dossiers

(Hinweis: dieser Artikel gibt Dir keine Erlaubnis / Verbot, irgend etwas zu tun oder nicht zu tun. Dies ist keine Rechtsberatung, sondern lediglich eine Information, die nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert wurde).

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